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   AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20   

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https://dejure.org/2021,57129
AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20 (https://dejure.org/2021,57129)
AG Meiningen, Entscheidung vom 27.05.2021 - 14 C 568/20 (https://dejure.org/2021,57129)
AG Meiningen, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 14 C 568/20 (https://dejure.org/2021,57129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 176 Abs 2 S 2 GVG, § 42 Abs 1 ZPO, § 44 Abs 2 ZPO
    Befangenheitsablehnung eines Richters wegen Nichtgestattung des Tragens einer Maske im Verhandlungstermin während der Corona-Pandemie

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 13 W 21/11

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei verweigerter Terminsverlegung

    Auszug aus AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20
    Über die Richtigkeit von Verfahrensweisen eines Richters ist nicht im Ablehnungsverfahren, sondern in einem etwaigen Rechtsmittelverfahren zu entscheiden (OLG Stuttgart, IBR 2012, 305; KG Berlin, KGR 2000, 310) .

    Dabei kann von Willkür nur dann ausgegangen werden, wenn das Vorgehen des Richters offensichtlich unvertretbar und unhaltbar ist und sich von dem normalerweise geübten Verfahren so weit entfernt und so grob fehlerhaft ist, dass es schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint (OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355; KG Berlin, KGR 2005, 291; OLG Stuttgart, IBR 2012, 305; PG/Mannebeck, ZPO, 5. Aufl., Rn. 32 m.w.N) .

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Auszug aus AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20
    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (BGH, Beschluss vom 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20 -, BGHZ 226, 350-365, juris) .

    Die Einholung einer dienstlichen Erklärung des abgelehnten Richters (§ 44 Abs. 3 ZPO) war entbehrlich, weil das von den Beklagten beanstandete Verhalten aus den vorstehend genannten Gründen schon nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BGH, Beschluss vom 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20 -, BGHZ 226, 350-365, juris) .

  • OLG Köln, 18.04.1996 - 14 WF 66/96
    Auszug aus AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20
    Zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen und wegen der Folgen für den Fortgang des Verfahrens (§ 47 ZPO) ist eine sofortige Begründung des Ablehnungsgesuchs erforderlich, denn nur ein substantiiertes Ablehnungsgesuch kann nach § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht werden (OLG Köln, FamRZ 1996, 1150 = NJW-RR 1996, 1339 = OLGR Köln 1997, 15; BFH/NV 2001, 48 jeweils m.w.N. - jeweils zitiert nach juris -) .

    Auf die fehlende Glaubhaftmachung waren die anwaltlich vertretenen Beklagten grundsätzlich weder hinzuweisen, noch war diese nachzufordern (Bork in Stein/Jonas/ ZPO, 22. Aufl. § 44, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 18.04.1996 - 14 WF 66/96 -, juris) .

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20
    Verfahrensverstöße sind deshalb grundsätzlich auch kein Ablehnungsgrund (BGH, NJW-RR 2012, 61 = MDR 2012, 49 = JurBüro 2012, 221) .
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen,

    Auszug aus AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20
    Dabei kann von Willkür nur dann ausgegangen werden, wenn das Vorgehen des Richters offensichtlich unvertretbar und unhaltbar ist und sich von dem normalerweise geübten Verfahren so weit entfernt und so grob fehlerhaft ist, dass es schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint (OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355; KG Berlin, KGR 2005, 291; OLG Stuttgart, IBR 2012, 305; PG/Mannebeck, ZPO, 5. Aufl., Rn. 32 m.w.N) .
  • VGH Bayern, 20.01.2021 - 22 ZB 20.2051

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund verweigerter Befreiung von

    Auszug aus AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20
    Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude außerhalb des Sitzungssaales beruht nämlich nicht auf der Sitzungsgewalt des Vorsitzenden, sondern auf dem Hausrecht der Gerichtsleitung (VGH München, Beschluss vom 20.01.2021 - 22 ZB 20.2051; 22 ZB 20.2087 = BeckRS 2021, 1703; VG München, Beschluss vom 22.03.2021 - M 30 E 21.1308 = BeckRS 2021, 6321; siehe auch Kersten/Rixen, Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise, 2. Aufl. 2021, Kap. IX Ziff. 3) .
  • VG München, 22.03.2021 - M 30 E 21.1308

    Verwaltungsgerichte, Sitzungspolizeiliche Anordnungen, Sitzungspolizeiliche

    Auszug aus AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20
    Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude außerhalb des Sitzungssaales beruht nämlich nicht auf der Sitzungsgewalt des Vorsitzenden, sondern auf dem Hausrecht der Gerichtsleitung (VGH München, Beschluss vom 20.01.2021 - 22 ZB 20.2051; 22 ZB 20.2087 = BeckRS 2021, 1703; VG München, Beschluss vom 22.03.2021 - M 30 E 21.1308 = BeckRS 2021, 6321; siehe auch Kersten/Rixen, Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise, 2. Aufl. 2021, Kap. IX Ziff. 3) .
  • OLG Zweibrücken, 08.01.2013 - 3 W 146/12

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit nach einer lautstarken

    Auszug aus AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20
    Die Befangenheitsablehnung ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.01.2013, 3 W 146/12 - zitiert nach juris - Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rn. 28 m.w.N.) .
  • OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung des Tragens einer Maske im Gerichtssaal;

    Auszug aus AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20
    Die Regelung ist aber schon nach ihrem Wortlaut als Ausnahmeregelung konzipiert (OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2021 - 3 Ws 91/21 = BeckRS 2021, 8318) .
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20
    Entscheidend ist, ob von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, NJW 1995, 1677; BGH, NJW-RR 03, 1220; PG/Mannebeck, ZPO, 5. Aufl., § 42, Rn. 5 m.w.N.) .
  • OLG Frankfurt, 15.12.1976 - 20 W 1044/76
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